Journal Global

Begeht Deutschland Beihilfe zu einem Völkermord an den Palästinenser*innen?

Die Lage im von Israel besetzten Gazastreifen ist dramatisch: Die überwältigende Mehrheit der über zwei Millionen Einwohner*innen, von der gut die Hälfte Kinder sind, wurde vertrieben. Über 30.000 Menschen wurden getötet, es herrscht Hunger. Im Dezember 2023 erhob Südafrika Anklage wegen Genozid – und Nicaragua wirft Deutschland nun die Unterstützung desselben vor. Was sagt das Völkerrecht? Wir haben eine Juristin gefragt. #israel #gazastreifen #genozid #voelkermord

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ende Dezember reichte Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage wegen Völkermordes gegen Israel ein. Grund dafür ist die verheerende Militäroffensive Israels im Gazastreifen nach dem blutigen Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober. In einer Eilentscheidung hielt der IGH Israel dazu an, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung zu verhindern. Unter anderem Legal Tribune Online folgerte aus der Entscheidung, dass der IGH Südafrikas Klage für „plausibel“ hält. IGH-Urteile sind zwar bindend, es gibt aber keine Institution, die diese durchsetzen kann. 

Jetzt werden auch juristische Vorwürfe gegen Deutschland laut. Der Hintergrund: Die deutsche Bundesregierung unterstützt Israel politisch, finanziell und militärisch. Deutschland und andere Länder hatten überdies Zahlungen an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) gestoppt, da Mitarbeitende in den Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 verwickelt gewesen sein sollen. Nicaragua wirft Deutschland in einem am Freitag eingereichten Antrag vor, nicht der Verpflichtung nachzukommen „alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern“. Deutschland begünstige demnach das Begehen eines Genozids. 

Zunächst muss juristisch geklärt werden, ob Israel einen Genozid verübt 

Um zu entscheiden, ob Deutschland Beihilfe zum Genozid leistet, muss zunächst die völkerrechtliche Frage geklärt werden, ob Israel einen Völkermord an den Palästinenser*innen verübt. Bis zur endgültigen IGH-Entscheidung könnte es Jahre dauern, so Stefanie Bock, Universitätsprofessorin für Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg, im Gespräch mit Journal Global

Laut der UN-Konvention zum Völkermord, deren Entstehung vom Grauen des Holocaust geprägt ist, werden Handlungen als Genozid bezeichnet, die in der Absicht begangen werden, eine „nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Vertreibung oder das Begehen von Kriegsverbrechen, insbesondere was Angriffe auf die Zivilbevölkerung betrifft, reichen dafür noch nicht aus, so Bock, die auch Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse ist. Aufgrund der subjektiven Anforderungen, dass das Täterkollektiv die geschützte Gruppe als solche zerstören will, sei ein Völkermord „extrem schwierig nachzuweisen“. 

Das Recht auf Selbstverteidigung macht den Fall so komplex 

Juristisch ist bisher nicht geklärt, ob es sich beim israelischen Vorgehen im Gazastreifen um einen Völkermord handelt. Bock erwähnt in dem Zusammenhang die „brutalisierende Kriegsrhetorik“ Israels, die „in Richtung genozidale Sprache“ gehe. Beispiele dafür finden sich in Südafrikas Klageschrift: So sprach Israels Verteidigungsminister Yoav Gallant wenige Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel von „menschlichen Tieren“. Außerdem wirft Südafrika der ultrarechten Regierung unter Premierminister Benjamin Netanjahu vor, nicht zwischen Zivilbevölkerung und Hamas zu unterscheiden. Die israelische Regierung hält dem entgegen, dass sich die Hamas hinter der palästinensischen Zivilbevölkerung verschanze. Dass das humanitäre Völkerrecht zivile Opfer erlaubt, wenn das eigentliche Ziel ein militärisches ist, verkompliziert die Situation laut Bock weiter: 

„Was den Israel-Gaza-Komplex so kompliziert macht, ist, dass Israel nach dem Angriff der Hamas auf die Zivilbevölkerung ein Recht auf Selbstverteidigung hat.“ 

Und hier kommt die Bundesrepublik ins Spiel. Selbstverteidigung zu unterstützen sei „völkerrechtlich erstmal komplett legitim“. Würde dieser Punkt jedoch kippen und der IGH Israels Vorgehen im Gazastreifen als Genozid an den Palästinenser*innen werten, dann wäre auch die Unterstützung „irgendwann nicht mehr neutral“. In diesem Fall würde sich nach Bock die Frage stellen, ob Deutschlands Unterstützung für Israel ausreicht, um sie als Beihilfe eines Genozids zu werten. Bock verweist in dem Zusammenhang auf Statements von Außenministerin Annalena Baerbock, dass Israel das Völkerrecht einzuhalten habe und zweifelt den Einfluss Deutschlands auf einzelne israelische Militärstrategien an. 

Welche Konsequenzen hätte eine Beihilfe zum Völkermord? 

So oder so: Die schweren Vorwürfe gegen Israel und Deutschland stehen im Raum. „Das ist natürlich im politischen Ansehen der schärfste Vorwurf, den man im Völkerrecht machen kann“, sagt Juristin Bock. Für Israel sei es eine „extreme Verletzung im Selbstbild“, auf die „Täterseite“ gezogen zu werden. Auch Deutschlands Reputation und Selbstverständnis würden Schaden nehmen: 

„Überhaupt, dass dieser Völkermordvorwurf aufkommt, ist für Deutschlands Selbstbild und Selbstverständnis ein ziemlicher Schlag.“ 

Zu diesen politischen Reputationsfragen käme eine rechtliche Dimension. Gegebenenfalls wäre die Einstellung von militärischer Unterstützung die Folge oder auch Reparationsforderungen. Wenn es so weit kommt, könnte sich auch die Frage stellen, inwieweit deutsche politische Entscheidungsträger*innen individuell verantwortlich wegen Beihilfe eines Genozids wären. „Aber das ist zu diesem Zeitpunkt rein spekulativ“, betont Bock. 

User Image
Emma
vor 2 Tagen

Die KiVVON App! 🥳

Jetzt kostenlos erhältlich!

Rechtes Menü

User Image
Emma
vor 2 Tagen

Die KiVVON App! 🥳

Jetzt kostenlos erhältlich!

Linkes Menü