Langzeitkrank: Das sollten Arbeitnehmer*innen wissen
Ob anhaltende psychische Probleme, chronische Rückenschmerzen oder Long Covid: Bei langer Krankheit sind Betroffene auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Doch was steht ihnen zu? #krank #versicherung #gehalt
Ab wann gilt man als langzeitkrank?
Eine genaue Definition, ab wann eine Langzeiterkrankung vorliegt, gibt es nicht. Viele verwenden den Begriff „langzeitkrank“, wenn man länger als sechs Wochen erkrankt ist, da dann die normale Lohnfortzahlung der Arbeitgeber*innen endet.
Wie viele Menschen in Deutschland sind betroffen?
Den Krankenkassen zufolge sind Langzeiterkrankungen relativ selten. Laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2023 machten Erkrankungen, die mehr als sechs Wochen andauerten, im Jahr 2021 nur rund fünf Prozent der Fälle von Arbeitsunfähigkeit aus. Gleichzeitig schlagen sie allein aufgrund ihrer Länge ordentlich zu Buche: Insgesamt verursachten sie fast die Hälfte aller Ausfalltage.
Das neue Krankheitsbild Long Covid scheint dabei die Anzahl Betroffener nicht erhöht zu haben. Auf Anfrage der Apotheken Umschau berichtet etwa die Barmer Krankenkasse, dass bei ihr rund 300.000 Menschen pro Jahr Krankengeld im Zuge einer Langzeiterkrankung beziehen. Diese Zahl habe sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.
Wie lange zahlen Arbeitgeber*innen das Gehalt?
Arbeitnehmer*innen, die arbeitsunfähig und ärztlich krankgeschrieben sind, bekommen bis zur Dauer von sechs Wochen ihr volles Nettogehalt weiter ausgezahlt. Vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen.
Wann erhalten Arbeitnehmer*innen Krankengeld?
Dauert eine Krankheit länger als sechs Wochen an, hat die betroffene Person Anspruch auf Krankengeld. Claudia Raasch-Schulz, Fachreferentin für Krankengeld bei der Barmer Krankenkasse erklärt (via Süddeutsche Zeitung):
„Grundsätzlich bekommt jeder Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er gegen Entgelt beschäftigt ist.“
Dies gelte jedoch nicht, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handle. Außerdem braucht es eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Selbst beantragen müssten Erkrankte das Krankengeld übrigens nicht, erklärt Raasch-Schulz. Sobald die Entgeltfortzahlung ende, melde sich die Krankenkasse.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Besteht die Erkrankung länger als 78 Wochen, sollte man sich an die Agentur für Arbeit wenden. Und das am besten schon ein paar Monate bevor das Krankengeld ausläuft. In der Regel geben die Krankenkassen ihren Versicherten per Brief Bescheid, dass sie die Zahlung demnächst einstellen. Mit diesem Brief sollten Betroffene zur Arbeitsagentur gehen und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dabei bleibt das Angestelltenverhältnis auch weiterhin bestehen.