Erklärung bitte!

Sexkauf - Prostitution verbieten? Das ist die Gesetzeslage

Für Sexarbeit gibt es in Deutschland einen rechtlichen Rahmen - das war nicht immer so. Vor 2002 bewegten sich Sexarbeitende in einem rechtslosen Raum. Welche Veränderungen die zwei wichtigsten Gesetze für Prostitution gebracht haben, erfährst du in diesem Video. #sexarbeit #prostg #prostschg #gesetz #prostitutionindeutschland

Vor den Gesetzen: Rechts- und Ratlosigkeit

Bei dem Thema Prostitution in Deutschland solltest du insbesondere diese zwei Gesetze kennen: Das Prostitutionsgesetz (ProstG) und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).  
Die Lage vor diesen Gesetzen war für Sexarbeiter*innen ziemlich aussichtslos:  
Zwar gab es kein Prostitutionsverbot, aber Sexarbeit galt dennoch als sittenwidrig. Das heißt konkret: Prostituierte waren mit Rechtlosigkeit konfrontiert. Die Arbeitsverträge zwischen Kund*innen und Arbeiter*innen waren durch die Sittenwidrigkeit nichtig und die Prostituierten hatten somit keinerlei Anspruch auf die mit dem Kunden besprochenen Entgelte. Auch eine Sozialversicherung war für Sexarbeitende nicht zugänglich. Genauso wurden aber Betriebe wie Bordellen eingeschränkt: Während hier eigentlich das Potenzial für hygienische und halbwegs angenehme Arbeitsorte lag, ließ das Gesetz nicht mehr als eine Zimmervermietung zu. Hilfsmittel wie Kondome durften ebenso wenig verteilt werden. Rechte gab es für Sexarbeitende also keine, dafür aber Pflichten: Sie und auch Bordellbetreiber*innen mussten Steuern zahlen. 

Die Sittenwidrigkeit hatte ein Ende 

Das Prostitutionsgesetz war 2002 ein großer Durchbruch: Prostitution war dadurch nicht mehr sittenwidrig, die Rechtsposition von Prostituierten sollte gestärkt werden. Dadurch haben Verträge, z.B. bei der Raumanmietung oder zwischen Kund*in und Sexarbeiter*in, Bestand vor Gericht. Außerdem ermöglichte das Gesetz die Selbstorganisation von Sexarbeitenden, sich also z.B. als Gruppe eine Wohnung für die Sexarbeit zu nehmen. Auch das selbstständige Gestalten von Arbeitsbedingungen ist dadurch möglich. Entsprechende Paragrafen im Strafgesetzbuch, die dagegen sprachen, wurden gestrichen.

Das Gesetz richtete sich ausschließlich an Menschen, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind. Zwangsverhältnisse sind nach wie vor strafbar. Diese strikte Trennung ist auf rechtlicher Ebene vielleicht möglich, die Realität sieht komplizierter aus. Denn warum Menschen Sexarbeit ausüben, kann viele und vor allem mehrschichtige Gründe haben. Und auch Menschen, die den Job vielleicht freiwillig angefangen haben, können in Zwangsverhältnisse geraten. Für die eigenen Rechte einstehen zu können, das hängt in diesem Gewerbe sehr davon ab, welche Perspektiven die Arbeiter*innen haben, ob sie z.B. noch andere Einkommensmöglichkeiten neben der Prostitution haben oder in welcher Wohnsituation sie sich befinden. Häufig hängt Prostitution eng mit Obdachlosigkeit zusammen. 

ProstSchG: Mehr Rechte oder mehr Regeln?

Das Prostituiertenschutzgesetz aus dem Jahr 2017 entstand aus der Beobachtung heraus, dass das Prostitutionsgewerbe nicht ausreichend reglementiert war. Dieses Gesetz sollte also von allem die Selbstbestimmtheit der Sexarbeitenden vergrößern. Die erste Regelung betrifft die Anmeldungspflicht. Diese besagt, dass sich Prostituierte ab 21 Jahren alle zwei Jahren bei den Behörden melden müssen - jüngere Sexarbeitende haben eine jährliche Meldung zu machen. Je nach Alter müssen jüngere Personen in der Sexarbeit alle sechs Monate, ältere alle zwei Jahre zur Gesundheitsberatung. Der große Kritikpunkt an dieser Vorschrift war, dass sie einem Outing als Sexarbeiter*in gleichkam. Das Stigma um Sexarbeit ist immer noch sehr groß, sodass mit derartigen Bekundungen viel Scham verbunden ist. Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Gesetz positiv hervorgehoben wurden, sind die Regeln für Prostitutionsstätten: Die müssen nämlich behördlich genehmigt werden. Außerdem müssen die Betreiber*innen ein Betriebskonzept vorlegen können, dass die Sexarbeiter*innen einfordern dürfen. An diesem Konzept lässt sich erkennen, ob die Prostitutionsstätte den Mindestanforderungen entspricht. Dazu gehören unter anderem Fenster, in die man von außen nicht hineinblicken darf und ein Notrufsystem.  

Fazit 

Diese beiden Gesetze stellen vor allem Anforderungen an Sexarbeiter*innen. Wenn wir uns jedoch bewusst machen, dass geschätzte 95% der Sexarbeiter*innen in Deutschland in Zwangsverhältnissen arbeiten, die mit Menschenhandel und anderen Formen von organisierter Kriminalität zusammenhängen, wird deutlich: Diese Gesetzgebung schützt Sexarbeiter*innen nicht ausreichend. Diesen Eindruck verstärkt die Studie „Sexkauf“ der Uni Erfurt, deren Initiatorin Elke Mack wir für unseren Kanal Odyssee interviewen werden.

User Image
Emma
vor 2 Tagen

Die KiVVON App! 🥳

Jetzt kostenlos erhältlich!

Rechtes Menü

User Image
Emma
vor 2 Tagen

Die KiVVON App! 🥳

Jetzt kostenlos erhältlich!

Linkes Menü