Wie Künstliche Intelligenz Unternehmen hilft, Verstorbene wiederauferstehen zu lassen
Mit Video- und Audiodaten erstellen Tech-Unternehmen digitale Abbilder von Verstorbenen, die bei der Trauerarbeit unterstützen sollen. Die Technologie stellt uns aber auch vor rechtliche und ethische Herausforderungen. #digitalafterlife #grieftech #chatgpt #ki #rememory
Grief-Tech als KI-Spielwiese
„Digital Afterlife“ oder „Grief-Tech“ nennt sich die Wirtschaftsbranche, die sich darauf spezialisiert hat, Verstorbenen mithilfe von Künstlicher Intelligenz ein zweites digitales Leben zu schenken. Aber wie funktioniert das Ganze?
Viele Unternehmen, die sich auf Grief-Tech spezialisiert haben, nutzen KI, um personalisierte Chatbots zu erstellen. Sie greifen dazu etwa auf ChatGPT zurück. Die KI-Modelle werden mit Sprach- oder Textnachrichten der Verstorbenen sowie biografischen Daten wie Todesursache und Verwandtschaftsverhältnissen gefüttert. Das Ziel ist, dass die KI den Sprachduktus so gut wie möglich erlernt. Die Nachahmung der typischen sprachlichen Eigenheiten soll das Gefühl vermitteln, wirklich mit der toten Person zu interagieren.
Eine der Firmen, die solch einen Service anbietet, ist AE Studio in Los Angeles, über die das Online-Magazin 1E9 berichtete. Das hauseigene KI-Modell heißt Seance AI und basiert auf ChatGPT. Wird Seance AI mit Informationen eines Verstorbenen versehen, ist es in der Lage, mit den Hinterbliebenen zu kommunizieren. Eine Journalistin, die den Selbstversuch unternahm und die KI mit dem E-Mail-Verkehr ihres toten Vaters lernen ließ, zeigte sich ernüchtert. Die ersten Nachrichten seien zwar „zu 80 Prozent überzeugend“, aber schon bald wurden die Antworten repetitiv.
Für Jarren Rocks, Chef von AE Studios, hat sein Geschäftsmodell primär eine therapeutische Funktion. Sie soll den Hinterbliebenen die Trauer erleichtern. „In seiner jetzigen Form soll es ein Gespräch zum Abschluss und zur emotionalen Verarbeitung bieten.“ Es sei nicht auf eine dauerhafte Nutzung ausgelegt.
Leistungsgrenzen der KI noch nicht erreicht
Einen Schritt weiter geht das amerikanische Start-Up You Only Virtual (YOV). Das Unternehmen erzeugt virtuelle 3D-Avatare, mit denen über Text, Video oder Telefon kommuniziert werden kann. Gründer Justin Harrison weiß seine Dienstleistung über eindringliche Emotionalisierung zu verkaufen. Auf YouTube ruft er auf, darüber nachzudenken, wie es wäre, eine geliebte Person zu verlieren.
Die von seiner Firma erstellten Avatare nennen sich Versona, ein Kompositum aus „virtual“ und „persona“. Für YOV ist es wichtig, dass die Kund*innen schon zu Lebzeiten ihre Kommunikationsdaten mit der Firma teilen. Dazu etabliert das Unternehmen gerade eine Kommunikationsplattform, über die die Kund*innen ihren Angehörigen Nachrichten schicken und mit ihnen sprechen können, während sie noch leben. Mit den ganzen Sprach-, WhatsApp-, Chat- und Mailnachrichten trainiert eine generative KI, die zusätzlich noch durch biografische Details erweitert wird. Noch befindet sich YOV im Beta-Stadium. Harrison ist aber optimistisch, dass die Entwicklung von KI seine Avatare noch effizienter macht. Langfristig hat Harrison vor, auch Deepfake-Technologie auf Basis von Video- und Bildmaterial einzusetzen. YOV wäre dann da, wo sich das Start-Up Deep Brain AI bereits befindet.
Normalerweise erstellt das koreanische Unternehmen KI-generierte Moderator*innen und Sprecher*innen. Mit dem Projekt „Re;memory“ ist die Firma aber auf den Grief-Tech-Hype aufgesprungen. Re;memory klingt wie der Titel einer Geschichte von Phillip K. Dick. In Wahrheit ist es aber ein Deepfake-Verfahren, das Abbilder von verstorbenen Personen kreiert. Auch hier werden noch zu Lebzeiten der betreffenden Person Video- und Sprachaufzeichnungen erstellt. Über Videoprojektion können die Hinterbliebenen dann mit dem KI-Klon interagieren. In Werbevideos der Firma sieht das Ganze noch etwas ungelenk aus. Für die breite Masse steht dieser Service aber derzeit nicht zur Verfügung. Laut Angaben von Greek Reporter kostet die Erstellung eines Deepfake-Untoten zwischen 12.325 und 24.650 US-Dollar. Zusätzlich kommen Kosten in Höhe von 1232 Dollar für jedes Gespräch mit dem Avatar hinzu.
Datenschutz vorerst ungeklärt
Die „Digital Afterlife“-Industrie nimmt besonders in den USA und Asien zu. Neben den ethischen Fragen, ob es sich bei der digitalen Nachbildung geliebter Menschen um einen gesunden Verarbeitungsmechanismus handelt, sind auch viele datenschutzrechtliche Fragen weiterhin unbeantwortet. KI-Ethikerin Dr. Jessica Heesen von der Universität Tübingen sprach gegenüber dem SWR an, dass bisher nicht reguliert ist, wer überhaupt Avatare von Verstorbenen erstellen darf. Denn diese können auch nach dem Tod einer Person ohne ihre Zustimmung erstellt werden.
KI-Forscher Rodney Brooks weist auf die Limitierungen von KI-Sprachmodelle bei der Nachahmung von Menschen hin. Je weiter sich eine KI von vorgegebenen Antworten entfernt, desto stärker wird sie sich von der toten Person entfernen, die sie darstellen soll. Das kann dazu führen, dass sich unsere Wahrnehmung der*des Toten verändert oder unsere Gefühle sich der Person gegenüber verändern. Man sollte sich also eingestehen, dass es sich bei den digitalen Simulacra eben nicht um die Erinnerungen eines Menschen handelt, sondern um Modelle, die gelernte Muster und Syntax nachbilden.